Kritik aus Kommunen und Ländern Scharfe Kritik an Plänen zur Auto-Massenüberwachung

Digital

30. November 2018

Die Bundesregierung möchte ihr Versagen im Dieselskandal mit mehr Überwachung lösen. Kameras sollen Bilder von allen Autos und ihren FahrerInnen machen und mit dem Register abgleichen. DatenschützerInnen warnen vor einem flächendeckenden System, dessen Ausweitung „so sicher wie das Amen in der Kirche“ sei.

Das Autobahnkreuz verbindet A1 und A4. Aufnahme von Nordwest Richtung Südost.
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Das Autobahnkreuz verbindet A1 und A4. Aufnahme von Nordwest Richtung Südost. Foto: Maximilian Schönherr (CC BY-SA 4.0 cropped)

30. November 2018
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Essen, Berlin, Köln – die Liste an Städten, in denen Gerichte Fahrverbote für ältere Diesel verhängen, wird mit jeder Woche länger. Unklar ist weiterhin, wie und wer die Fahrverbote überprüfen soll. Die Politik wird von der Welle an Klagen überrollt und reagiert erwartbar: die Überwachung des Strassenverkehrs soll richten, was sie selber nicht zu regeln vermag. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Kameras Fotos von Fahrzeug, FahrerIn und Nummernschild erstellen und mit dem Fahrzeugregister abgleichen. Kommunen, DatenschützerInnen und die Opposition bezeichnen die Pläne als unverhältnismässige Vollüberwachung des Autoverkehrs.

So soll die Überwachung ablaufen

Auf Strassen mit Fahrverboten sollen Kameras Bilder von allen Fahrzeugen erstellen, ganz gleich ob mit Diesel betrieben oder nicht. Denn das ist von aussen nicht zu erkennen. Auf den Bildern sind Nummernschild, FahrerIn und weitere Fahrzeugmerkmale zu sehen. Das FahrerInnen-Bild ist notwendig, weil er/sie verkehrsrechtlich persönlich haftet und daher identifiziert werden muss. Videoaufnahmen sind nicht vorgesehen, schreibt das Bundesverkehrsministerium.

Die Daten werden dann automatisch mit dem Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abgeglichen. Aus dort gespeicherten Informationen ist erkennbar, wie viel der giftigen Stickstoffoxide ein Fahrzeug ausstösst. Wenn kein Verstoss vorliegt, müssen die Daten sofort gelöscht werden.

Liegt ein Verstoss vor, werden die Daten an die zuständige Behörde übermittelt. Diese hat sechs Monate Zeit, um die Daten zu überprüfen und ein Bussgeld zu verhängen. Danach greift eine Höchstspeicherfrist, die eine Löschung aller Daten vorschreibt. Die Behörden könnten also bis zu ein halbes Jahr lang über Daten vieler AutofahrerInnen eines Strassenabschnitts verfügen – ein Datenschatz, für den sich sicherlich bald auch die Sicherheitsbehörden interessieren dürften.

CDU fordert Ausweitung

Ein Blick in die Chronik der Überwachungsgesetze zeigt: Ist eine Überwachungsinfrastruktur erst einmal eingeführt, wird sie früher oder später ausgeweitet und für andere Behörden geöffnet. Was als Kontrolle von Umweltverstössen beginnt – mit einem Bussgeld von 25 bis 80 Euro -, ermöglicht vielleicht als nächstes die Kontrolle der Versicherungspflicht oder soll bei der Aufklärung von Straftaten helfen.

Stefan Brink, Landesdatenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg, warnt vor solch einer gefährlichen Entwicklung. Er hält eine Ausweitung für so „sicher wie das Amen in der Kirche“, sagte der Jurist der Stuttgarter Zeitung. Das hätten etwa die Debatten um die Daten aus der LKW-Maut gezeigt. Brink warnt: „Wir haben anlassbezogen angefangen, und enden in einer anlasslosen Totalüberwachung.“

Den Beweis erbrachte der Innenminister von NRW: „Ich finde auch die Frage sehr berechtigt, wenn man Kennzeichenermittlung macht, um Dieselfahrverbote zu kontrollieren, warum dann eigentlich nicht, um Kriminelle zu finden“, sagte CDU-Politiker Reul dem Deutschlandfunk. Schon vor Beschluss der Auto-Überwachung schnappen die üblichen Verdächtigen nach den gewonnen Daten. Das zeigt, wohin die Reise geht.

Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht

Schon heute scannen einige Bundesländer Fahrzeuge mit Systemen zur sogenannten „automatisierten Kennzeichenerfassung“. Damit sollte ursprünglich organisierte und schwere Kriminalität bekämpft werden – in der Realität werden vor allem Verstösse gegen die Versicherungspflicht gefunden, wie eine Recherche von Buzzfeed gezeigt hat. Demnach weisen die Systeme Fehlerquoten von bis zu 99 Prozent auf. PolizistInnen müssen die Datenberge aufwändig per Hand bereinigen.

Die Kennzeichenerfassung unterscheidet sich jedoch in einigen Punkten von den neuen Plänen: Die Polizei muss die Aufnahmen sofort an Ort und Stelle mit einer in der Messstation gespeicherten Fahndungsliste abgleichen. Gibt es keinen Treffer, müssen die Daten sofort gelöscht werden. Zudem werden keine Bilder von den FahrerInnen gespeichert. Die Regelungen gehen zurück ein massgebendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008. Noch in diesem Jahr möchte das Gericht über eine Reihe weiterer Verfassungsbeschwerden gegen die Kennzeichenerfassung entscheiden, die auch die neuen Kabinettspläne betreffen.

Kritik aus Kommunen und Ländern

Unklar ist weiterhin, wer die Fahrzeugüberwachung durchführen soll. Im Gesetzentwurf schreibt die Bundesregierung den für Verkehrskontrolle zuständigen Landesbehörden diese Aufgabe zu. Aus Bundesländern und Kommunen kommt jedoch Widerstand: „Dauerhaft Erfassungssäulen und Kameras im Strassenraum aufzustellen, dem stehen die Städte kritisch gegenüber“, heisst es vom Deutschen Städtetag, einem Verband von 3400 Städten und Gemeinden in Deutschland. Auch Landespolitiker und Polizeigewerkschaftler sprachen sich gegen das Vorhaben aus.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat dem Gesetzentwurf jedoch zugestimmt. Ihre datenschutzrechlichen Anregungen seien übernommen worden, heisst es in einer Stellungnahme. Dagegen fordert die NGO Digitalcourage den sofortigen Abbruch des Gesetzgebungsverfahrens. Die geplante Regelung ist „klar unverhältnismässig, freiheitsfeindlich und verfassungswidrig“, schreiben die AktivistInnen in einer Stellungnahme an das Bundesverkehrsministerium. Überwachung alternativlos?

Derweil bekräftigt die Bundesregierung ihr Vorgehen: Alternativen zur Kontrolle der Kennzeichen per Kamera sieht sie lediglich in Sichtkontrollen, die allerdings personell zu aufwendig seien. Dabei gibt es auch andere Lösungen, die die Bundesregierung jedoch kategorisch ablehnt: Wiederholt hat sie Hardware-Nachrüstungen oder einer Blauen Plakette die Absage erteilt.

Malte Engeler, Jurist und Datenschutz-Experte, hat auf mildere Mittel der Umsetzung hingewiesen. „Man könnte technisch aber vorsehen, dass statt auf das optisch erfasste Kennzeichen auf andere, speziell für diese Zwecke geschaffene Identifier zurückgegriffen wird, wie zum Beispiel kleine RFID-Funksender, wie sie etwa beim Mautsystem E-ZPass in den USA genutzt werden. Das wäre genauso geeignet und weniger invasiv“, sagte Engeler gegenüber heise online.

Der Gesetzentwurf wurde am 7. November vom Kabinett beschlossen und geht jetzt an den Bundesrat. Danach wird das Gesetz in den Bundestag eingebracht. Die Oppositionsfraktionen haben bereits angekündigt, das Vorhaben verhindern zu wollen.

Simon Rebiger
netzpolitik.org

Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons (CC BY-NC-SA 4.0) Lizenz.