Klassiker, und solche, die es werden sollten (Teil 6) Hermann Klenner: Recht, Rechtsstaat und Gerechtigkeit

Sachliteratur

25. Mai 2016

Von autobiografischen Notizen italienischer Partisanen über literarische Arbeiten zur Arbeiterbewegung bis hin zu Gedichten aus dem Klassenkampf: In der Reihe "Klassiker und solche, die es werden sollten" werden in unregelmässigen Abständen Bücher vorgestellt, die in keiner Bibliothek fehlen sollten - aber auch solche, die bereits in vielen stehen und besser anderen Platz machen sollten.

Justitia-Statue in Heidelberg.
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Justitia-Statue in Heidelberg. Foto: www.Gernot-Keller.com (CC BY 3.0 unported - cropped)

25. Mai 2016
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Nicht nur Bücher und Aufsätze können zu den Klassikern der Linken gezählt werden, sondern auch Debatten: Die Frauen-, die Wohnungs- und die Nationalfrage zählen hier wohl genauso zu den altbekannten Klassikern wie das Stichwort Gerechtigkeit. Von der einen Seite linker Freunde unablässig eingefordert und von den anderen als Idealismus verschmäht, von den Meisten als in dieser Welt nicht zu erreichendes, aber anzustrebendes Ideal emporgehoben und nicht zuletzt auch im Jahr 2016 breit diskutiert. Dazu zwei Schlaglichter:

In seiner Einführung in Recht, Rechtsstaat und Gerechtigkeit geleitet uns der emeritierte Professor Hermann Klenner zum letzten hier besprochenen Thema: Kapitel acht, Gerechtigkeit. Hier geht es ihm besonders um die Funktion der Gerechtigkeit für das Recht: „Das Recht legalisiert, was aber legitimiert das Recht?“ (77) Das es in einer Klassengesellschaft Notwendig sehr unterschiedliche Vorstellungen davon gibt, was Gerechtigkeit ausmacht, weiss Klenner (vgl. 78): „Wo Interessen konfligieren, konfligieren letztlich die Ideen auch.“ (96).

Marx und Engels, so weiss der Autor auch zu schreiben, hielten nicht viel von der Gerechtigkeit: „Ideen hätten sich doch immer nur „blamiert“, sofern sie von den Interessen verschieden waren (100). Damit lässt er es aber nicht enden: „Ist damit die Gerechtigkeitsfrage vom Tisch? Eher im Gegenteil. In noch jeder Gesellschaft gibt es ungerechte Gesetze […] gegen die Widerstand zu leisten illegal, doch höchst legitim ist“ (101).

Am Ende also weiss er die Gerechtigkeit doch zu schätzen: Nicht als Legitimation des bestehenden Rechts, sondern als eine ebensolche des Widerstandes und der gewünschten Gesetze: „Es gehört zu den grössten Leistungen der aufgeklärten, bis zum heutigen Tag aufklärenden Rechtsphilosophie Europas, nur jenen Staat als gerecht zu legitimieren, dessen Autorität aus der freien Entscheidung seiner Bürger hervorgeht, und nur jenes Recht als gerecht anzuerkennen, dessen Autoren und Adressaten letztlich identisch sind; nur einem solchen Recht sei Gehorsam geschuldet“ (102).

Diese Aussage irritiert nicht zuletzt weil Klenner selbst die Notwendigkeit des Rechtes aus den Widersprüchen der bürgerlichen Gesellschaft erklärt (vgl. 91) – wie also soll es ein Recht geben, dass eine Identität aus „Autoren und Adressaten“ kennt?

So ist im Gegenstandpunkt dann auch zu lesen, dass aus der Forderung nach Gerechtigkeit zumindest zweierlei sofort zu folgern ist, von dem uns hier nur eines Interessiert: „Erstens setzt sie als fraglos gültige Selbstverständlichkeit voraus, dass sich die Menschheit in gegensätzliche Positionen in einem Herrschaftsverhältnis auseinanderdividiert – Exekutoren herrschaftlicher Gewalt diktieren die Lebensbedingungen und -chancen, denen sich der Rest mit seiner Lebensführung zu unterwerfen hat.“ (47)

Dem ist zuzustimmen: Gerechtigkeit ist eben ein Ideal der Zuteilung, in dem jeder bekommt, was ihm zusteht. In einer Gesellschaft aber, in der die Menschen kollektiv beschliessen, was sie tun und wieviel, ist kein Platz für die Frage, ob das auch „Gerecht“ ist – die Entscheidung braucht keine „Legitimation“ aus einer Idee, da sie kein Interesse so prinzipiell übergeht, dass die Entscheidung gerechtfertigt werden müsste.

Umgekehrt lässt das einen Schluss zu auf das Ideal von Klenner. Bei allen richtigen Gedanken die sich in seinem Werk zu Recht und Gerechtigkeit auch finden lassen: Am Ende will er die Gerechtigkeit verwirklichen und verpasst damit, was sie ist: Maxime herrschaftlicher Gewalt. Was das heisst und welche zweite Erkenntnis man direkt aus der Forderung nach Gerechtigkeit ziehen kann findet ihr im Gegenstandpunkt 4-15 im Artikel: "Stichwort Gerechtigkeit".

Berthold Beimler

Hermann Klenner: Recht, Rechtsstaat und Gerechtigkeit. Eine Einführung. PapyRossa, Köln 2016. ca. 14.00 SFr. ISBN: 978-3894386030