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"Ein Meilenstein in der Rechtsgeschichte": Bundesverfassungsgericht beschränkt Hartz-IV-Sanktionen

Das Bundesverfassungsgericht betrachtet Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen als verfassungskonform.

Damit widersprach das Gericht in seinem am 5. November veröffentlichten Urteil der gegenteiligen Einschätzung von Expert*innen - und musste dafür einen gewagten argumentativen Spagat machen. Denn immerhin hat es das Ausmass der Sanktionen erheblich verringert. Statt bisher bis zu 100% dürfen ab sofort "nur" noch 30% des Regelbedarfs gestrichen werden. Zudem werden Regelungen abgeschafft, wonach besondere Härten nicht berücksichtigt werden dürfen und die Kürzung stets mindestens drei Monate andauert. Wir sprachen über das Urteil und seine Bedeutung mit Roland Rosenow. Der Sozialrechtsexperte war für den Verein Tacheles e.V. als sachverständiger Dritter vom Bundesverfassungsgericht zur Anhörung geladen worden und hatte eine Stellungnahme verfasst, in der er die Sanktionen als prinzipiell verfassungswidrig einstuft.

Autor: Johanna

Radio: RDL Datum: 07.11.2019

Länge: 12:32 min. Bitrate: 167 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)