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Donauwörth-Prozess: Der Angeklagte hatte keinen Zugang zu einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren

In der Flüchtlingserstaufnahmeeinrichtung in Donauwörth fand am 14. März 2018 eine Grossrazzia der Polizei statt.

Auslöser war, dass die Polizei einen Bewohner nicht gefunden hatte, den sie abschieben wollte, und dass viele andere BewohnerInnen, aus dem Schlaf gerissen und erschrocken vom ausgelösten Feueralarm, aus den Häusern gelaufen waren. Die Razzia war martialisch (Augenzeugenbericht: ). Im Fokus standen die Geflüchteten aus Gambia, die damals einen grossen Anteil der BewohnerInnen des Zentrums ausmachten. Im Zuge der Razzia nahm die Polizei 32 Personen fest. Die Vorwürfe lauteten auf Landfriedensbruch und teilweise auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Aus der Untersuchungshaft wurden einige in andere Lager verlegt oder gleich nach Italien abgeschoben. Sieben Personen legten Einspruch gegen ihre Strafbefehle ein. Von ihnen wurden drei ebenfalls abgeschoben. Am 7. November 2018 bestätigte das Amtsgericht Augsburg die Strafbefehle in zwei Fällen – obwohl das Gericht hatte anerkennen müssen, dass die Vorwürfe eines gewalttätigen Widerstands haltlos waren. Laut einem Prozessbericht auf der Seite culture of deportation führte die Richterin den Prozess voreingenommen und unpräzise.

Nun fand am 6. Mai eine weitere Verhandlung statt. Auch Sam D., der nun vor Gericht stand, hatte gegen seinen Strafbefehl wegen angeblichen Landfriedensbruchs Einspruch eingelegt. UnterstützerInnen fürchteten im Vorfeld, das Verfahren könne erneut unfair verlaufen, und riefen dazu auf, den Prozess zu beobachten.

Das hat Aino Korvensyrjä getan, die an der Universität Helsinki zum deutschen Abschieberegime und der Kriminalisierung von Flüchtlingen promoviert und in verschiedenen antirassistischen Initiativen aktiv ist. Wir haben sie um einen Bericht gebeten und sie beginnt mit der Aussage von Sam D. vor Gericht.

Autor: Johanna

Radio: RDL Datum: 10.05.2019

Länge: 08:41 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)