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Politik

Jugendliche Flüchtlinge in ZAAB

Jährlich kommen hunderte minderjähriger Flüchtlinge ohne ihre Eltern oder Verwanden nach Deutschland.

Eigentlich sollte diesen Kindern nach der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 ein besonderer Schutz zustehen. Die »Menschenrechtserklärung für Kinder« verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, bei allen staatlichen Massnahmen, das Wohl der Kinder in den Vordergrund zu stellen. Kein Kind soll wegen seiner nationalen Herkunft ungleich behandelt werden.
Deutschland ratifizierte die Konvention 1992 unter dem Vorbehalt, dass sie nur für deutsche Kinder, nicht aber für Flüchtlingskinder gilt. Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren können deshalb von deutschen Behörden wie Erwachsene behandelt werden und verschwinden somit in Asylbewerberunterkünften, die keineswegs jugendgerecht sind. Ihr Asylverfahren müssen sie selbst betreiben, obwohl mit dem komplizierten Verfahren nicht mal ein Erwachsener zurechtkommt. Über die rechtliche Situation und daraus entstehenden Konsequenzen für minderjährige Flüchtlinge ein Bericht aus dem niedersächsischen Oldenburg.

Autor: ub

Radio: wellenbrec Datum: 03.02.2009

Länge: 04:40 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)