Bundesverfassungsgericht: Durchsuchung des Freien Sender Kombinats war rechtswidrig
Am 25. November 2003 wurden die Räume des Hamburger Freien Sender Kombinat von Staatsanwaltschaft, Staatschutz und zwei Hundertschaften Polizei durchsucht. Begründet wurde die Aktion mit Telefongesprächen, die ein Redakteur des Senders im Oktober des gleichen Jahres mit der Pressestelle der Hamburger Polizei geführt und ohne deren Einverständnis aufgezeichnet und gesendet hatte.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, mehr als sechs Jahre später, dass die Durchsuchung des Senders rechtswidrig war. Werner vom FSK äussert sich dazu im Interview.
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