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Griechenland hat sich in das grundsatzverfahren zu ns-entschädigungen vor dem igh eingeschaltet

Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag geht es in dem Verfahren “Bundesrepublik Deutschland vs.

Republik Italien” um die grundlegende Frage, ob von Kriegs- und Menschheitsverbrechen Nazi-Deutschlands betroffene Menschen das Recht haben, direkt gegen Deutschland zu klagen und ihre Ansprüche gegen deutsches Staatseigentum – auch im Ausland – zu vollstrecken.
Einer der zu verhandelnden Fälle betrifft das am 10. Juni 1944 von deutschen SS-Einheiten verübte Massaker an 218 Bewohnerinnen und Bewohnern des griechischen Dorfes Distomo. Klagen in Griechenland haben bereits im Jahr 2000 zu einem rechtskräftigen Entschädigungsurteil über 28 Millionen Euro geführt. Gezahlt wurde nichts.
Die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches will in Den Haag ihre Rechtsansicht durchgesetzt wissen, wonach sie durch die “Staatenimmunität” vor individuellen Entschädigungsansprüchen der Opfer der von Wehrmacht und SS-Polizeieinheiten verübten Massaker sowie der Verschleppung zur Zwangsarbeit geschützt sei. Die “Staatenimmunität” darf aber nicht als Trick zur Entschuldung Nazi-Deutschlands missbraucht werden.
Nun hat die griechische Regierung angekündigt, sich in das Verfahren vor dem IGH einzumischen. Zur Einschätzung der Entwicklung haben wir mit RA Martin Klingner telefoniert. Er vertritt die Familie Sfountouris aus Distomo in ihrem Entschädigungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und ist im Arbeitskreis Distomo aktiv.

Autor: re[h]v[v]ol[l]te

Radio: FSK Datum: 13.01.2011

Länge: 18:04 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)