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Anwalt Hans-Eberhard Schultz zur Klage vom CCC, Digitalcourage und der Int. Liga für Menschenrechte zur Strafanzeige gegen die Bundesregierung

Kürzlich erschien ein Artikel in der Tageszeitung die "Zeit", der sich mit der Überwachung durch internationale Geheimdienste beschäftigt.

Im Gegensatz zu den vielen anderen Artikeln, die dieses Thema immer und immer wieder aufgreifen, rief der Beitrag von dem Jura-Dozenten Lars Berster gewissermassen zum Vandalismus als letztmögliche Handlungsoption gegen die Massenüberwachung auf. Dort wurde beschrieben, warum es juristisch gesehen erlaubt ist, die US-Botschaft in Berlin mit einem Jagdgewehr anzugreifen. Grob gesagt wäre das nämlich Notwehr. Solche und andere Artikel können ernst genommen werden, oder aber auch nicht. Aber sie drücken die allgemeine Stimmung aus, wenn es um Handlungsmöglichkeiten gegen die NSA oder den GHCQ geht. Die sind nämlich verschwindend gering. Die Bundesregierung hat abgesehen von einem nicht-funktionierenden "No-Spy-Abkommen" nicht viel gegen die immernoch andauernde Überwachung unternommen. Gestern haben sich dann drei Initiativen dazu entschlossen juristisch gegen die Bundesregierung vorzugehen. Der Chaos Computer Club, der Verein Digitalcourage und die Internationale Liga für Menschenrechte haben eine 56-Seitige Strafanzeige an die Bundesregierung und andere Verantwortliche gerichtet. Mit dieser Anzeige wollen die Organisationen erreichen, dass nach über sieben Monaten schliesslich Ermittlungen gegen die Geheimdienste aufgenommen werden. Über die Strafanzeige haben wir uns mit dem Anwalt Hans-Eberhard Schultz unterhalten. Er hat die Strafanzeige mit verfasst.

Autor: tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 04.02.2014

Länge: 13:19 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)