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Politik

Die Zukunft des Wahlrechts

Im Rahmen einer Veranstaltung der Linken in Leipzig wird das heutige Wahlrecht und dessen Zukunft diskutiert.

Warum man das überhaupt machen muss und worum es genau geht, haben wir mit Tilman Loos, der die Veranstaltung moderiert gesprochen.

Veranstaltungsankündigung:

Es bewegt sich etwas: Nachdem mehrere kleine Parteien gegen die 5%-Hürde (Sperrklausel) bei der Europawahl geklagt haben, hat das Bundesverfassungsgericht diese Klausel für ungültig erklärt. CDU, CSU, SPD, Grüne und eine gelbe Kleinstpartei (mittlerweile nicht mehr im Bundestag vertreten) haben daraufhin eine 3%-Klausel eingeführt. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht mittlerweile ebenfalls für ungültig erklärt. DIE LINKE hat diese Entscheidung ausdrücklich begrüsst, auch wenn sie selbst dadurch eher Nachteile erfährt.

Offen sind hinsichtlich des Wahlrechts jedoch viele weitere Fragen. Eine davon: Dürfen Menschen überhaupt vom Wahlrecht ausgeschlossen werden? Bei der letzten Bundestagswahl waren beispielsweise circa 20 Millionen in Deutschland lebende Menschen von einer Wahlteilnahme ausgeschlossen - also etwa ein Viertel der Bevölkerung. Die meisten von diesen Menschen wurden wegen ihres Alters ausgeschlossen, andere, weil sie ihr Wahlrecht „auf Grund eines Richterspruchs“ verloren haben, keine deutsche Staatsbürgerschaft haben oder unter Vollbetreuung stehen.

Soll es eine, wenn auch moderate, Sperrklausel bei Wahlen geben? Soll es ein Wahlrecht für alle Menschen, also auch ein sogenanntes »Wahlalter Null« geben?

Autor: LDR

Radio: RadioBlau Datum: 25.04.2014

Länge: 14:08 min. Bitrate: 256 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)