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Einstellung von §129-Verfahren in Sachsen - Hirngespinst "Antifa-Sportgruppe"

Im September 2014 wurden die noch laufenden Ermittlungsverfahren nach § 129 Strafgesetzbuch („Bildung einer kriminellen Vereinigung“) gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten in Sachsen eingestellt.

Betroffen waren zuletzt noch etwa 20 Personen.
Die Ermittlungen stehen in einem Kontext mit dem skandalösen Vorgehen der sächsischen Behörden gegen die Proteste gegen die Februar-Naziaufmärsche in Dresden. Stichworte dafür sind: über 1000 Verfahren gegen friedliche BlockiererInnen, die massenhafte Ausspähung von Handydaten, die Anklage gegen Lothar König wegen „aufwieglerischen Landfriedensbruch“ oder die gewaltsame Stürmung des Haus der Begegnung in Dresden durch das SEK.
Mit der Rechtanwältin Kristin Pietrzyk sprechen wir unter anderem über Hintergründe und die Haken an der Art und Weise der Einstellung.

(weitere Infos: http://sachsens-demokratie.net/)

Autor: ldr

Radio: RadioBlau Datum: 27.09.2014

Länge: 12:11 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)