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Erfolg vor Gericht und trotzdem kein Geld vom geklauten Lohn in der Tasche?

Im Fall der polnischen Arbeiter, die auf der Baustelle des privaten Studierendenwohnheims Campo Novo in Freiburg arbeiteten, aber kein, bzw.

viel weniger Geld als vereinbart erhielten, kam es am Mittwoch den 22. Oktober zum ersten Gütetermin vor dem Freiburger Arbeitsgericht. Zwei Arbeiter hatten mithilfe der FAU Lohnklage eingereicht. Einer von ihnen war Jarek, der für etwa 2 Monate Arbeit nur die 70 Euro für das Rückfahticket nach Polen ausgezahlt bekommen hatte. Der verklagte Subunternehmer Mariusz Piotr Prucnal e.K. war allerdings vor Gericht nicht anwesend. Und so war klar: Die Arbeiter gewannen den Prozess und erhielten ein Versäumnisurteil, mit dem sie nun berechtigt sind, den ausstehenden Lohn gegenüber dem Subunternehmer per Vollstreckung einzufordern. Was erst einmal gut klingt, könnte aber doch einige Schwierigkeiten mit sich bringen. Denn: Ob der Subunternehmer und vor allem das Geld überhaupt auffindbar sind, ist fraglich. Und auch die Möglichkeit die auftraggebende Klum AG oder den Generalunternehmer, die Züblin AG haftbar für den Lohnklau zu machen, ist im Baunebengewerbe, wozu Installationsarbeiten gehören, kaum vorhanden. Direkt im Anschluss an das Urteil sprachen wir im Freiburger Arbeitsgericht mit dem betroffenen polnischen Arbeiter Jarek über seine Hoffnung noch Geld zu bekommen und mit dem Richter Wolfgang Gundel, Pressesprecher des Arbeitsgerichts. Ihn fragten wir zunächst, ob es häufiger vorkommt, dass der Beklagte in einem solchen Fall, nicht vor Gericht erscheint...

Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 24.10.2014

Länge: 06:07 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)