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NSA-Beihilfeskandal: Bundesanwalt sieht keine Gründe für Anfangsverdacht und tut daher erstmal nix

Am 3. Februar 2014 haben die Internationale Liga für Menschenrechte, der Chaos Computer Club, Digitalcourage und Betroffene eine Strafanzeige gegen amerikanische und britische Geheimdienstmitarbeiter, sowie die Verantwortlichen in der Bundesregierung und den deutschen Diensten wegen Beihilfe zur Ausspähung des Lebens- und Geheimbereiches und Strafvereitelung im Amt gestellt. Später haben sich weitere NGOs und Einzelpersonen angeschlossen.

Am 3. Februar 2014 haben die Internationale Liga für Menschenrechte, der Chaos Computer Club, Digitalcourage und Betroffene eine Strafanzeige gegen amerikanische und britische Geheimdienstmitarbeiter, sowie die Verantwortlichen in der Bundesregierung und den deutschen Diensten wegen Beihilfe zur Ausspähung des Lebens- und Geheimbereiches und Strafvereitelung im Amt gestellt. Später haben sich weitere NGOs und Einzelpersonen angeschlossen. Nun hat der Generalbundesanwalt, der offenbar weder ein Zeitungsabo, noch einen Fernseher besitzt, geantwortet, dass ihm derzeit "tatsächliche Anhaltspunkte" für die Einleitung von Ermittlungsverfahrens fehlen. Allerdings will er auch keine Entscheidung fällen, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten - so etwas wäre ja dann juristisch und politisch angreifbar - sondern entscheidet sich für die Lagerung des unbearbeiteten Schriftstückes irgendwo in seinem Amt. Rechtsanwalt Claus Förster, der an der Formulierung der Anzeige mitgewirkt hat, hat hierfür nicht eben viel Verständnis.

Autor: Jan Keetman

Radio: RDL Datum: 16.07.2015

Länge: 05:59 min. Bitrate: 192 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)