Urheberrecht & Co Weltweit eigentümlich

Wirtschaft

Recherchiert man zum Thema Urheberrecht & Co, stösst man leicht auf zahlreiche skurrile Fälle. Es stellen sich die Fragen: Verhindert oder fördert ein strenges Patent- und Urheberrecht Innovation?

Demonstration gegen das Urheberrecht in Deutschland, 1. März 2013.
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Demonstration gegen das Urheberrecht in Deutschland, 1. März 2013. Foto: Digitale Gesellschaft (CC BY-SA 2.0 cropped)

29. April 2002
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Kann und soll das (künstlerische) Werk eines Menschen in Allgemeingut übergehen? Können wir die Natur oder Teile von ihr jemandem als Besitz zuweisen? Wie unsere Weltreise ergeben hat, beschäftigen solche Fragen nach dem Schutz von geistigen Errungenschaften Menschen in aller Welt.

Erster Halt: Deutschland – Fontane und der Tourismus…

Patente sind eine Mass der Innovationskraft eines Unternehmens, deshalb werden massenhaft Patente angemeldet, auch als Mittel zur strategischen Unternehmensführung. Man kann aber auch als Privatperson „strategisch“ Patente anmelden, um daraus einen Vorteil zu ziehen wie der folgende Fall zeigt: Das brandenburgischen Städtchen Neuruppin ist stolz auf seinen Berühmtheit: Theodor Fontane. Die Geburtsstadt versucht ihren Sohn als touristischen Magneten zu benützen. Doch leider hat ein schlauer Stadtbewohner kurz vor der Kampagne den Namen „Fontane“ patentrechtlich geschützt. Ein Nachahmer hat dann zum endgültigen Frust des Neuruppiner Fremdenverkehrsbüros „Neuruppiner Land“ patentieren lassen. Die Stadtväter müssen nun beim touristischen Werben sowohl auf „ihren“ Fontane, wie auf den Namen „Neuruppiner Land“ verzichten – ausser sie sind gewillt, dafür zu bezahlen.

Zweiter Halt: USA - Mit der Macht des Gesetzgebers

Unendliche Datenmengen finden wir im Internet, die wir kopieren und in unsere eigenen Dateien einbinden können. Einige davon sind allerdings gesetzlich streng gegen diese Verwendung geschützt. In den USA hat sich das Copyright in den letzten Jahrzehnten stark verändert – es wurde sukzessive verlängert. 1790 wurde das Werk eines Künstlers für 14 Jahre unter Schutz gestellt. Ab Mitte des 20. Jahrhunderts war das Copyright mehr als 40 Mal Gegenstand der Abstimmung im amerikanischen Kongress und wurde bis auf heute 70 Jahre nach dem Tode des Autors gesteigert. Korreliert sind die Entscheide deutlich mit dem Auslaufen vom Urheberrecht profitabler Werke wie beispielsweise „Mickey Mouse“. Wegen der starken Lobby um Walt Disney erhielt das 1998 von Bill Clinton unterzeichnete Gesetz daher den Beinamen Mickey Mouse Protection Act.

Dritter Halt: Südafrika – Wer profitiert von Grossveranstaltungen?

Alle vier Jahre beherrscht ein Thema die Welt: die Fussball-Weltmeisterschaft der Fifa. Natürlich sind wir dem Fussballverbund dankbar für die Ausrichtung dieses Ereignisses und lassen uns auch gerne von der Stimmung mitreissen. So essen wir beispielsweise das „WM-Brötli“ vom Bäcker an der Ecke oder lassen uns vom „WM-Rabatt“ im Supermarkt zum Kauf verleiten. Diese Art von Marketing kann die Unternehmer allerdings teuer zu stehen kommen, da die Fifa die Lizenzrechte für Marken wie „WM 2010“ besitzt und deshalb Gebühren bzw. Prozesskosten eintreiben kann und dies auch immer wieder tut. Zu einer der über 3.000 Rechtsverletzungen kam es durch eine Gruppe Niederländer, die ihre orangefarbenen Hosen vor dem Stadion ausziehen mussten, da das Logo der „falschen“ Brauerei aufgedruckt war. Der deutsche Bundesgerichtshof untersagt der Fifa das Monopol auf den wirtschaftlichen Profit an der Veranstaltung, der Markenanspruch bleibt aber grösstenteils bestehen und stellt so effektiv doch eine Gewinnmonopolisierung dar.

Vierter Halt: Brasilien - Kann ein Kunstwerk einer Nation gehören?

Von Südafrika führt uns unsere Reise nach Brasilien. Das Wahrzeichen von Rio de Janeiro ist unbestritten der Zuckerhut, auf dessen Kuppe die Besucher von der bekannten Christusstatue empfangen werden. Selbstverständlich sorgt das Denkmal für einigen Umsatz bei den dortigen Souvenirhändlern und aus ebendiesem Grund versuchen die Nachfahren des polnisch-französischen Künstlers Paul Landowski sich die Rechte an der Statue zu sichern. Laut den Anwälten der Familie ist dies nahe liegend, denn der Bildhauer habe die Rechte an dem Kunstwerk nie offiziell aus seinem Besitz gegeben. Auch wenn die wenigsten Brasilianer ernsthaft befürchten müssen, dass ihnen die Statue aus Gründen des Urheberrechts genommen wird: Hier stellt sich die grundsätzliche Frage, wie weitreichend das Urheberrecht interpretiert werden sollte, und ob das Werk eines Künstlers vollständig in nationales Eigentum übergehen kann.

Fünfter Halt: Papa Neuguinea – Die Natur patentieren?

Von Südamerika machen wir nun einen Abstecher in den Südpazifik. Einige Urvölker leben bis heute in sehr entlegenen Gebieten. Die Abgeschiedenheit führte zur „vorzüglichen Isolation“ ihres Erbgutes und dieses ist daher von grossem Interesse für die Biotech-Forschung. Ein besseres Verständnis von Erbkrankheiten und deren Bekämpfung wird dabei als Hauptmotiv angeführt. Eine neue Behandlungsmethode ist aber auch von enormem wirtschaftlichem Interesse. Deshalb versuchen solche Institutionen das Recht auf die Verwendung von grundlegenden Informationen für den eigenen Gebrauch zu sichern. Und genau das konnte das amerikanische National Institute of Health 1995 mit der DNA eines Angehörigen des Stammes der Hagahai tun.

Die vorangegangenen Fälle von Urheberrechtsstreitigkeiten mag auf eine gewisse Art und Weise nachvollziehen können, da der Gegenstand der Kontroverse von einem Menschen bzw. einer Menschengruppe geschaffen wurde. Mit sogenannten Biopatenten betritt unsere Gesellschaft seit einigen Jahren allerdings komplettes Neuland. Darf eine Person Teile der Natur ihr Eigentum nennen und sie dem Zugriff anderer verweigern? Die EU tut sich damit bisher schwer und konnte keine einheitlichen Richtlinien etablieren. Wir dürfen daher auf kommende Entwicklungen in der Rechtslage gespannt sein.

Zurück in der Schweiz - Wem gehört deine Doktorarbeit?

Falls du vier Jahre deines Lebens in die Produktion wissenschaftlicher Erkenntnisse investiert hast und nun glaubst, du hättest das Recht, deine Doktorarbeit online zu veröffentlichen, irrst du möglicherweise. Dissertationen bestehen heute oft aus einer Reihe zusammenhängender Texte, die bereits in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden, eingerahmt von Einleitung und Schluss ("Paper-Diss"). Falls ein Teil in einer Zeitschrift mit entsprechend restriktivem Copyright publiziert wurde, verlierst du das Recht, deine Arbeit der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dann hat also niemand mehr das Recht, die Dissertation als Ganzes im Internet zu veröffentlichen. Auch die ETH-Bibliothek fürchtet eventuelle Sanktionen durch Verlage, so dass in vorauseilendem Gehorsam selbst der Download aus dem ETH-Intranet, der eigentlich erlaubt wäre, blockiert wird.

[project21]

Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons (CC BY-NC-ND 3.0) Lizenz.