«Privatisierung» in Anführungszeichen
An diesem Beispiel ist ersichtlich, was die EU, die Europäische Zentralbank und der IWF unter Privatisierungen verstehen. Die Fakten:Das deutsche Unternehmen Fraport hat für 1,23 Milliarden Euro die Lizenz zum Betreiben und zum Ausbau der 14 profitabelsten Flughäfen erworben, darunter Mykonos, Rhodos, Kos, Santorini, Korfu und Xania auf Kreta (Bild ARD). Die Lizenz wurde für 40 Jahre, optional sogar für 50 Jahre gewährt.
Dazu sollen die Käufer in den nächsten vierzig Jahren insgesamt etwa 8 Milliarden Euro für Pacht- und Gewinnabgaben zahlen.
Dafür muss der griechische Staat auf die bereits heute hohen Einnahmen dieser Flughäfen verzichten. Den Grossteil der Gewinne können künftig die Käufer einstecken. Die neuen Mehrheitsaktionäre sind nicht etwa private griechische oder ausländische Unternehmen, sondern das deutsche Bundesland Hessen und die städtischen Werke Frankfurt (zusammen 51 Prozent der Fraport).
Eingefädelt hatte den Deal die griechische Privatisierungsbehörde Taiped, die als «technische Beraterin» die «Lufthansa Consulting GmbH» beauftragt hatte. Auf diesen Interessenkonflikt weist «Le Monde diplomatique» hin.
Eine Studie des Transnational Institute TNI kommentiert, dass ein Grossteil der Gewinne der profitabelsten Flughäfen Griechenlands vierzig Jahre lang in öffentliche Haushalte des Gläubigerlandes Deutschland fliessen würden. Umgekehrt würde der griechische Staat eine langfristige Einnahmequelle verlieren, die viel wichtiger wäre als die einmaligen Erlöse der Privatisierung, welche der griechische Staat sofort zur Schuldentilgung an die europäischen Gläubiger verwenden müsse.
Stossende Privilegien für die Fraport
Das Kleingedruckte des Pachtvertrags entbindet das Bundesland Hessen, die städtischen Werke Frankfurt und die restlichen Aktionäre der Pachtfirma, darunter die Lufthansa, von praktisch jeglichen Risiken*:- Die Pachtfirma kann alle Verträge mit Dritten kündigen und neue diktieren. Hinausgeworfene Firmen, Geschäfte oder Restaurants muss sie nicht entschädigen. Sind Entschädigungen vertraglich vereinbart, so muss diese der griechische Staat übernehmen.
- Der griechische Staat muss entlassenen Angestellten eine Abfindung zahlen.
- Kommt es zu Arbeitsunfällen, haftet der griechische Staat und muss für Entschädigungen von Opfern aufkommen.
- Der griechische Staat muss Umweltgutachten, die bei Erweiterungen der Flughäfen nötig sind, selber bezahlen.
- Der Staat muss der Fraport auch die Zusatzkosten zahlen, die bei Erweiterungsarbeiten wegen archäologischer Funde entstehen.
- Die Fraport ist von Immobilien und Gemeindesteuern befreit und auch von andern finanziellen Belastungen.
Im Fall Fraport gelte genau das Gegenteil: Der Pächter erhält Subventionen, Transferleistungen und Garantien des Staates.
Warum, fragt «Le Monde diplomatique», wollte man die griechischen Inselflughäfen nicht mit Krediten der Europäischen Investmentbank modernisieren, mit entsprechender Fachaufsicht über Planung und Kosten? Der Fraport-Deal sei die schlechteste aller Optionen gewesen.