Kartellrecht, Plattformregulierung und Sicherung der Vielfalt „Betroffene Kreise“ fordern generelles gesetzliches Verbot von Ad-Blockern

Digital

30. Juni 2016

Die öffentlich nur wenig diskutierte Arbeit der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz wird nach Intervention von Lobbyisten nun zum Politikum: In ihrem neuen Bericht wird ein Verbot von Ad-Blockern diskutiert.

„Betroffene Kreise“ fordern generelles gesetzliches Verbot von Ad-Blockern.
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„Betroffene Kreise“ fordern generelles gesetzliches Verbot von Ad-Blockern. Foto: Biswarup Ganguly (CC BY 3.0 unported - cropped)

30. Juni 2016
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Seit Dezember 2014 gibt es die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz, die sich mit Rechtsfragen des Jugendschutzes offline und online, mit Fragen des Wettbewerbs, der Medienvielfalt oder der Auffindbarkeit von Inhalten beschäftigt. Sie soll auch Vorschläge für anstehende EU-Richtlinien entwerfen, die EU-Reformen begleiten und Ideen erarbeiten im Hinblick auf die „nationale und europäische Medienordnung“. Nun ist derBericht der Kommission erschienen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, koordiniert gemeinsam mit der Rundfunkkommission Rheinland-Pfalz und deren Vorsitzender, Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die Arbeit der Bund-Länder-Kommission, die sich seit März 2015 in fünf Fachgruppen aufgeteilt hat:
  • Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie,
  • Jugendschutz/Jugendmedienschutz,
  • Kartellrecht/Vielfaltssicherung,
  • Plattformregulierung,
  • Intermediäre.

Ad-Blocker

Die Kommission widmet sich nach einer „Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder“ im Dezember 2015 nun im Rahmen der Fragen des Wettbewerbs und der Medienvielfalt auch dem ThemaAd-Blocker. Medienanbieter bemängeln nämlich, dass sie ein Gesamtprodukt anbieten würden, zu dem im Falle des kostenlosen Anbietens eben auch Werbung gehöre. Das diene der Refinanzierung journalistischer Inhalte. Dieses Gesamtprodukt werde aber …

«… durch den Ad-Blocker faktisch entbündelt. Es bestünde aber kein Anspruch auf unentgeltliche Information, weshalb entweder für ein Medienprodukt gezahlt oder die Werbung geduldet werden müsse. Ad-Blocker wurden als existentielle Bedrohung der wirtschaftlichen Basis insbesondere für die digitalen Angebote der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger bezeichnet. (S. 20)»

Etwa dreissig Prozent der Nutzer würden Ad-Blocker nutzen, bei manchen Angeboten sogar über fünfzig Prozent. Die „betroffenen Kreise“ (S. 20) fürchten deshalb, dass es zu Beeinträchtigungen der Medienvielfalt kommen könnte und fordern gesetzgeberische Massnahmen.

Die Forderungen gehen auf einem Workshop zurück, der im März 2016 stattfand und die einschlägigen Verdächtigen zusammenholte:
  • Organisation der Mediaagenturen (OMG),
  • Omnicom Media Group Germany GmbH,
  • Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV),
  • Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ),
  • Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW),
  • Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT),
  • ARD,
  • Geschäftsführer der ZDF Werbefernsehen GmbH,
  • AG Privater Rundfunk (APR),
  • Anzeigenchef eines (ungenannten) Verlags.
Dass hauptamtliche Werbeprofis Ad-Blocker nicht mögen, wird nun niemanden überraschen:

«Die Medienunternehmen forderten […] ein generelles gesetzliches Verbot von Ad-Blockern.»

Man könnte laut lachen, allerdings wissen wir nicht erst seit dem Leistungsschutzgeld für Presseverleger, dass Forderungen dieser speziellen „betroffenen Kreise“ in der Politik regelmässig sehr ernstgenommen werden. Zwar hat dasOberlandesgericht Stuttgart dem Springer-Konzern gerade zu verstehen gegeben, dass es ein Verbot von Ad-Blockern nicht goutiert, aber was interessieren schon Gerichte, wenn die Lobbyisten es auf eine Gesetzesänderung abgesehen haben.

Die Kommission selbst sieht Ad-Blocker „medienpolitisch als problematisch“ an und hält es „mit Blick auf die Refinanzierung journalistisch-redaktioneller Angebote“ für erforderlich, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu prüfen.

Kartellrecht, Plattformregulierung und Sicherung der Vielfalt

Im Kartellrecht wird der Frage nachgegangen, ob ein Konzern „marktbeherrschend“ und daher der entsprechende Markt zu regulieren ist. In der Arbeitsgruppe geht es aber auch um Vielfalt in einem weiteren Sinne. Man möchte gewährleisten, …

«… dass meinungsrelevante Inhalte von den Rezipienten auch wahrgenommen werden können. Um dies zu erreichen sollten die folgenden allgemeinen Grundsätze für Medienplattformen […] gelten:
  • Transparenz,
  • Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit,
  • Nutzerautonomie.»
Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) soll dahingehend angepasst werden, dass ein „technologieneutraler und entwicklungsoffener Plattformbegriff (Medienplattform)“ Einzug findet. Grundsätzlich plädiert die Kommission für Diskriminierungsfreiheit und Transparenz, die diesen Plattformen auferlegt werden soll.

Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie

Die AVMD-Richtlinie (2010/13/EU) des Europäischen Parlaments und des Rates über audiovisuelle Mediendienste hatte die frühere EG-Fernsehrichtlinie abgelöst und soll nun novelliert werden. Die Richtlinie beschäftigt sich mit Werberegulierungen, Barrierefreiheit, Jugendschutz, Schleichwerbung und Teleshopping, aber auch „Hate Speech“. Im aktuellen Bericht der Bund-Länder-Kommission wird auf einPositionspapier zur anstehenden Überarbeitung der AVMD-Richtlinie vom November 2015 verwiesen.

Darin findet sich für die Richtlinien-Novellierung die Forderung, dass Werbung in Zukunft klar von Inhalten abgegrenzt werden soll, auch bei nicht-redaktionellen Inhalten. Quantitative Werberegeln will man hingegen weitestgehend abschaffen, Ausnahmen für Kindersendungen, Nachrichten und Sendungen mit Gottesdiensten sollen aber erhalten bleiben.

Dieses Positionspapier wurde nun leicht erweitert, man möchte den Schutz der Medienvielfalt sichern, indem „nationale Regelungen für audiovisuelle Plattformen“ in der Richtlinie zugelassen werden.

Jugendschutz

Beim Jugendschutz ist das zentrale Ziel der Kommission, „Kohärenz“ herzustellen, also Medien unabhängig von ihrem Verbreitungsweg zu bewerten. Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) soll dazu ein einheitlicher Medienbegriff sowohl für Träger- als auch Telemedien verankert werden. Man strebt eine „bundesgesetzliche Reform“ und generell die „Modernisierung der bundesrechtlichen Strukturen im Jugendmedienschutz“ an.

Es ist ausserdem geplant, „Projekte des technischen Jugendmedienschutzes“ mit offenen Standards und Schnittstellen weiterhin zu fördern, die „anbieterunabhängig“ Hilfe- und Beschwerdemechanismen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stellen sollen. Das „BPjM-Modul“ der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, das beispielsweise (freiwillig kooperierenden) Suchmaschinenbetreibern mit einer BPjM-Liste bei der Ausfilterung indizierter Telemedien hilft, soll „technisch modernisiert“ werden.

Die Bundesprüfstelle steht aber ohnehin vor einem Umbau: Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte im Mai angekündigt, sie in eine „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ umzuwandeln. Ziel sei es, „Standards aus dem Offline-Bereich möglichst gut in den Online-Bereich“ zu übersetzen.

Intermediäre

Mit „Intermediären“ sind Plattformen gemeint, die als Vermittler wirken. Typisch sind etwa Suchmaschinen.

Auch hier stellen sich Wettbewerbsfragen, aber auch die Kontrolle des Zugangs und die Auffindbarkeit von meinungsrelevanten Inhalten sind Themen der Kommission. Bisher ist der Markt der Suchmaschinen weder in den Vereinigten Staaten noch in Europa reguliert worden. Dass es eine Konzentration in diesem Suchmaschinen-Markt oder gar eine marktbeherrschende Stellung durch Google beidseits des Atlantiks gibt, ist aber durchaus in der Diskussion. Denn ob die Dominanz von Google bei der Suche zulässig ist, kann in den USA anhand des Telecommunications Act bewertet werden. Der schreibt dortigen Fernsehsendern vor, dass ihre Reichweite nicht höher als 35 Prozent sein darf. Vergleichbares gibt es bei Suchmaschinen jedoch bisher nicht, obwohl Google mit einem Anteil bei Suchanfragen in Deutschland von derzeit 90,6 Prozent mit weitem Abstand alle anderen Anbieter übertrifft.

Allerdings blickt die Kommission bei der Sicherung der Meinungsvielfalt nicht nur auf Suchmaschinen. Ihre Forderungen sind allgemeiner und gehen dahin, dass geschäftliche Intermediäre für die Nutzer „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ bestimmte Angaben machen sollen:
  • zentrale Kriterien der algorithmusbasierten Aggregation, Selektion und Präsentation von Inhalten und ihre Gewichtung einschliesslich Informationen über die Funktionsweise der eingesetzten Algorithmen in verständlicher Sprache,
  • relevante Kriterien, die über den Zugang zu einer Online-Plattform und über den Verbleib auf der Online-Plattform entscheiden,
  • Bevorzugung von eigenen Inhalten und von Inhalten Dritter, mit deren Anbieter der Intermediär in Geschäftsbeziehung steht,
  • Kenntlichmachung, ob Inhalte aus weltanschaulicher, religiöser oder politischer Motivation heraus bevorzugt, nachgeordnet oder überhaupt nicht dargestellt werden.
Explizit schreibt die Kommission aber, dass in diesen Transparenzvorgaben eine Offenlegung der Algorithmen […] nicht umfasst sei. Ausserdem soll eine Bagatellschwelle für diese Regeln gelten, die sich etwa an Umsatz oder Nutzerzahl orientiert.

Constanze Kurz
netzpolitik.org

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