Freihandelsabkommen TiSA, TTIP & CETA Fatale Auswirkungen auf die digitale Privatsphäre

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Seit mehreren Jahren wird - jenseits demokratischer Mitbestimmung und Transparenz - über mehrere Freihandelsabkommen verhandelt, die auch die Schweiz betreffen. Bei TISA («Trade in Service Agreement») sitzt die Schweiz mit am Verhandlungstisch.

TTIP-Protest in London.
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TTIP-Protest in London. Foto: Global Justice Now (CC BY 2.0 cropped)

17. Oktober 2016
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Bei TTIP («Transatlantic Trade and Investment Partnership» zwischen der USA und der EU) und CETA (Kanada-EU) steht ein Anschluss der Schweiz zur Diskussion.

Es zeichnet sich ab, dass diese Abkommen, wenn sie nicht etwa aufgrund von Protesten noch scheitern (wie dies vor einigen Jahren beim «Anti-Counterfeiting Trade Agreement» ACTA geschehen ist), langfristig fatale Auswirkungen auf die digitale Privatsphäre und die IT-Sicherheit haben werden. Dies desbalb, weil der Handlungsspielraum der nationalen demokratischen Gesetzgebungsprozesse zu sehr eingeschränkt würde, als dass die Herausforderungen im Bereich des Schutzes von Grund- und Menschenrechten im digitalen Bereich dann noch lösbar wären. Wir leben in einer Welt, in der immer mehr Aspekte des Lebens und der Gesellschaft digital funktionieren. Da braucht es insbesondere einen wirksamen Schutz der digitalen Privatsphäre, mit Gesetzen, die an diese Veränderungen angepasst werden.

Die erwähnten Abkommen sind in dieser Hinsicht völlig falsch aufgegleist, denn sie verlangen, dass im Zusammenhang des internationalen Handels auch persönliche Daten frei über die Grenzen hinweg verschoben werden können. Internationale Firmen können sich damit ganz einfach über die in irgendeinem Land demokratisch beschlossenen Regeln des Datenschutzes hinwegsetzen, indem sie die Daten einfach in einem Land mit schwächeren Datenschutz-Regeln bearbeiten.

Das wäre kein Problem, wenn in jedem Land die aktuellen Gesetze zum Datenschutz für die jetzige Situation und für die Zukunft ausreichend wären. Und wenn es nirgends so wie z.B. in den USA weitreichende Ausnahmen für Geheimdienste von der Pflicht zur Beachtung der Prinzipien der Privatsphäre gäbe. Wegen diesen Ausnahmen hat am 6. Oktober 2015 die oberste gerichtliche Instanz der EU, der Europäische Gerichtshof, die sogenannte „Safe Harbor“ Vereinbarung zwischen EU und USA, wonach sich EU und USA gegenseitig als „sicheren Hafen“ für Daten betrachteten, für grundrechtswidrig und deswegen ungültig erklärt.

Auch im Zeitalter der digitalen Globalisierung ist die Privatsphäre ein zentraler Aspekt der Menschenwürde. Die diesbezüglichen, im internationalen Menschenrechtsrecht festgeschriebenen Prinzipien behalten ihre Gültigkeit. Neu ist jedoch, dass ein immer grösserer Teil von diesem privaten Kommunizieren und Handeln in der digitalen Welt Spuren hinterlässt. Firmen wie Google und Facebook erzielen grosse Profite insbesondere durch Optimierungen aufgrund der Auswertung dieser persönlichen Datenspuren. Das geschieht nicht mehr nur durch Algorithmen im klassischen Sinn, sondern immer mehr mit Methoden sogenannten künstlichen Intelligenz, worauf die traditionellen Ansätze der Datenschutzgesetzgebung schlicht und einfach nicht anwendbar sind.

Mit diesen Methoden ist auch profitable aber menschlich horrende Diskriminierung technisch möglich. Um in diesem Kontext die digitale Privatsphäre wirksam schützen zu können, wird man ganz neue rechtliche Ansätze entwickeln müssen. Das ist aber völlig unmöglich, wenn die Internet-Firmen sich an in irgendwelchen Ländern eingeführte Regeln nicht halten müssen, sondern die Daten einfach in einem anderen Land ihrer Wahl bearbeiten können.

Eine weitere Bedrohung für die zukünftigen demokratischen Handlungsmöglichkeiten im digitalen Bereich ist, dass die Einführung von Sourcecode-Offenlegungspflichten verboten werden soll.

Beispielsweise gibt es heute ein grosses Problem mit Sicherheitslücken in der Firmware von Routern, die private Netwzerke mit dem Internet verbinden. Ein einleuchtender Vorschlag zur Verbesserung dieser Situation besteht in der Einführung einer gesetzlichen Pflicht, dass solche Router-Software Open Source sein muss. Das Handelsabkommen TTIP würde die Einführung einer solchen gesetzlichen Pflicht verbieten. Bei TiSA ist eine analoge Regelung im Kontext von Dienstleistungen vorgesehen.

Neben diesen digitalen Aspekten sind auch Umwelt- und Sozialstandards von diesen Abkommen betroffen, die die Interessen der global tätigen Konzerne höher gewichten. Mit Hilfe von intransparenten Schiedsgerichten können sie unliebsame Gesetze verhindern oder gegen sie klagen und so Milliarden Franken an Schadenersatz von der Schweiz fordern. Der Rechtsstaat, die staatliche Souveränität und die Demokratie werden damit untergraben.

Die Digitale Gesellschaft engagiert sich in einem breiten Bündnis zusammen mit in anderen Bereichen tätigen Organisationen gemeinsam gegen TTIP, TISA & Co. und damit für einen anderen Handel. Die Welt braucht nicht mehr, sondern fairen Handel, wobei die Grund- und Menschenrechte nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis über Konzerninteressen stehen müssen!

  • Wir fordern den Abbruch dieser Verhandlungen.
  • Wir fordern volle Transparenz über die Verhandlungen.
  • Wir fordern Volksabstimmungen zu allen Freihandelsabkommen.

Norbert Bollow / dg

Dieser Artikel steht unter einer cc by-sa 4.0 Lizenz und ist zuerst im Blog der Digitalen Gesellschaft erschienen.