Der Film und der Prozess Das Blutgeil-Projekt

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Der Film wurde 1993 in Zürich gedreht und produziert. Am Anfang des Streifens meldet eine Nachrichtensprecherin einen Bombenanschlag auf die Vereidigungsfeier der Drogenpolizei.

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Foto: Blutgeil DVD-Cover.

8. Dezember 1996
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Zwei Überlebende des Attentats nehmen die Verfolgung der vermeintlichen Attentäterin Adelheid Metzler auf.

Und wie die realen Medien damals tatsächlich beim besetzten autonomen Kulturzentrum Wohlgroth von einer Terroristenburg schrieben, gingen die Bullen der fiktiven Blutgeilstory auch als erstes dorthin.

Adelheid, die sich gerade einen Schuss setzt und andere Süchtige werden von den zwei Bullen dort zusammengeschlagen und teilweise abgeknallt. Adelheid kann trotzdem abhauen.

Die Bullen verfolgen sie und es kommt zu einer weiteren Metzelei, wobei ein Polizist auch noch verspiesen wird. Der Film tut seinem Namen alle Ehre, denn tatsächlich kommen praktisch nur blutige Szenen vor, Pisse, Alk und Drogen.

Da gibt es z.B. Szenen von einem mit dem Beil eingehackten Knie oder ein aufgeschlitzter Bauch in Grossaufnahme. Sieht ziemlich eklig aus. Von wegen Brutalo mag mensch denken, was er/sie will, schlimmer als andere Streifen oder die tägliche tatsächliche Gewalt ist es kaum.

Ausserdem ist es von Anfang an klar, dass es um eine satirische Verarschung vom Bullen-BesetzerInnen-Konflikt geht. Weder die einen noch die anderen kommen da gut weg. Ob die Verarschung gelungen ist und ob die Blutszenen geil sind, muss jedeR selber wissen.

Der Fall Blutgeil und seine Folgen Im Fall "Blutgeil", einer mehr oder weniger tragikomischen Zürcher Realsatire, hat das Schweizerische "Rechts-System" wieder einmal voll zugeschlagen. Nachdem seit den 80'er Jugendunruhen längst bekannten System wurden die Macher von Blutgeil in der gerichtlichen ersten Instanz, dem Bezirksgericht Zürich, von einem SP-Richter freigesprochen und sie hätten mit (etwa) 2'000.- Schadenersatz (der natürlich nie ausbezahlt wurde) entschädigt werden sollen.

Doch - konsequent dem gegen "unliebsame MitbürgerInnen" angewandten Schema folgend - legte der Staatsanwalt Zürichs, Marcel Hohl (der Nachname scheint Programm zu sein) "vorsorglich" Berufung ein und die "Hegibach"-Splatter-Gruppe wurde am Obergericht (2. Schweizer Gerichtsinstanz) schuldig gesprochen. Die "Produzenten" wurden zu mehreren Tausend Franken Busse verurteilt und der Film verboten.

Doch das Schema ist alt: Schon in der "Bewegungszeit" der 80'er Jahre wurden die meisten "DemonstrantInnen" in erster Instanz freigesprochen, während in zweiter Instanz "plötzlich" z.B. Polizisten als Belastungszeugen"auftauchten" (EntlastungszeugInnen waren, wie hierzulande üblich, NICHT zugelassen, bzw. wurden einfach nicht aufgeboten!!!) und eine Verurteilung möglich wurde. Dabei blieb es auch in den allermeisten Fällen.

Die Angeklagten und Verurteilten hatten erst einmal die Kosten zweier Prozesse zu tragen und oft drohte zusätzlich eine Haftstrafe. Für einen Freispruch wäre theoretisch nur die Appellation ans Bundesgericht (3. und oberste Instanz) möglich gewesen.

Doch wer konnte sich dies finanziell schon leisten!? Zwei unbezahlte Verfahren am Hals noch einen dritten Prozess mit sehr ungewissem Ausgang riskieren!? Das schafft keineR. Zumal die Zeugenaussagen der Bullen immer noch gegen den/die Angeklagten standen und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bulle wegen Falschaussage überführt wird, wesentlich kleiner als die Chance auf einen richtigen 6'er Lottotreffer ist. Heil dir Helvetia! So ging das damals wie heute.

Während die Herstellungskosten des Videostreifens etwa 1'500.- kosteten (DAS sollen sich all die teil grosskotzig über den Film hergefallenen"Schweizer Filmemacher" einmal vergegenwärtigen! In deren Set gäb's dafür gerade einmal Mittags-Catering!), schaffte es die Trachtengruppe Urania, ab.

"Polizei für politisch motivierte Straftaten", etwa auf 200'000.- Eier Steuergelder über die Klippe springen zu lassen: die Hausdurchsuchungen mitüber 30 Kapos, die Anti-Terror-Spezialeinheit, welche den zweiten Prozess von aussen hermetisch abriegelte und die sonstige Staatsmaschinerie verschlangen so viel in ihrem heroischen Kampf gegen ein paar Freaks, die sich eine 20-minütige Ketchup-Video-Party erlaubten. Bravo! Der Staat lässt sich seine ach so "saubere" Schweiz 'was kosten. Auch wenn die Kassen leer sind.

Hoffentlich bleiben sie es. Denn dann müssen sich unsere nazionalen Saubermänner künftig überlegen, ob sie für solche Schwachsinns-Aktionen Kohle übrig haben, oder ob sonst die Teuerungszulagen und der 13. für BeamtInnen für die nächsten 20 Jahre entfällt. Doch inzwischen dürfen die in- und ausländischen Dealer weiter ungestört ihre Geschäfte weiterziehen.

Kohle machen, die ja "irgendwo" gewaschen werden muss. Business as usual. (Warum gehen Bullen nicht gegen die grossen Händler, sondern meist nur kleinere Gassenhändler vor!? Weil man selbst als Bulle nur schwer Karriere machen kann, wenn man einen Hausdurchsuchungsbefehl gegen Politiker und deren Freunde beantragen möchte... Je kleiner der Fisch, desto einfacher ist er zu verdauen.)

Als Folge des Falles "Blutgeil" wurde die PMS (Abteilung für politisch motivierte Straftaten der Stapo) zwar aufgelöst, doch die BeamtInnen fanden in anderen Abteilungen weiter Beschäftigung und ihr könnt 3 Mal raten, was sie dort tun... Business as usual. Es grüsst euch euer Michail Unbekannt... lasst euch nicht erwischen!!!

pm